
Verpackungen – alles im Griff.
Seit dem 1.1.2009 gilt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Auf den ersten Blick ein Buch mit sieben Siegeln und selbst für den Fachmann nicht einfach zu verstehen. Wir bringen Licht ins Dunkel!
Worum geht es?
Jeder gewerbliche Versender ist per Gesetz verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
Da dies im Versandhandel nicht garantiert werden kann, muss der Versender seine Verpackungen bei einem Entsorger des Dualen Systems lizenzieren lassen. So ist gewährleistet, dass die vom Versender verwendete Verpackung der fachgerechten Entsorgung zugeführt wird.
Wie kann Ihnen Wolanski dabei helfen?
- Wir übernehmen für Sie die Lizenzierung bei einem registrierten Anbieter des Dualen Systems. Hierzu haben wir als Wolanski GmbH einen Vertrag mit dem Entsorger abgeschlossen.
- Sie melden uns die von Ihnen geplante Menge der in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen (in Form von Papier/Pappe/Karton, Kunststoff und Glas) zum vereinbarten Stichtag.
- Sie erhalten von uns zu den vereinbarten Abrechnungsterminen eine Rechnung über den Entsorgungsaufwand der gemeldeten Mengen.
Was ist jetzt noch zu tun?
Zunächst können Sie anhand unseres Tarifrechners die Kosten ermitteln.
Danach laden Sie den Vertrag herunter: Sie setzen Ihre Daten ein und senden ihn unterschrieben an uns zurück. Entweder per Post oder Telefax (0228 / 555 80-64).


