Allgemeine Geschäftsbedingungen
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7. Übernimmt WOLANSKI die Herstellung von Verpackungen oder Drucksachen für den Kunden, dann gelten die im Papier- und Druckgewerbe üblichen Mehr- oder Minderauflagen bis zu 15 % als vom Kunden akzeptiert. Das Gleiche gilt für Abweichungen in Stoffzusammensetzung, Beschaffenheit, Farbe und Gewicht. Die Kosten für die Anfertigung von Mustern, Klischees, Filmen und Satz werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt; diese bleiben Eigentum von WOLANSKI.
8. Der für die Postauflieferung der Versandaktion voraussichtlich benötigte Portobetrag muss spätestens zwei Arbeitstage vor dem Versandbeginn auf einem der Konten von WOLANSKI gutgeschrieben sein. Liefert der Kunde, seine Druckerei oder ein anderer Lieferant Material zur Verarbeitung direkt an WOLANSKI, dann trägt der Kunde die Fracht- und Portokosten für dieses Material. Sollten sich nach der erfolgten Postaufgabe durch WOLANSKI Portonachforderungen des Postdienstleisters infolge der von WOLANSKI bei der Posteinlieferung nicht zu erkennenden Gewichtsüberschreitungen durch Papiergewichtstoleranzen oder aufgrund sonstiger Faktoren ergeben, so trägt der Kunde die Nachforderungen. WOLANSKI ist nur verpflichtet, für die Versendungsform maßgeblichen Maße und Gewichte stichprobenartig zu prüfen. Außerdem behält sich WOLANSKI Mehrberechnungen erforderlicher Zusatzarbeiten vor. Wenn die Portovorauszahlung verspätet eingeht, verschiebt sich auch ein bereits bestätigter Auslieferungstermin. In diesem Falle wird die Ausführung von WOLANSKI so schnell als möglich durchgeführt. WOLANSKI kann verlangen, dass neben dem Portokostenvorschuss auch ein Vorschuss auf ihre Vergütungsforderung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages gezahlt wird.
9. Das Postfertigmachen von Werbesendungen erfolgt in der branchenüblichen Weise. Abweichende Anweisungen des Kunden sind für WOLANSKI nicht verbindlich, es sei denn, dass diese schriftlich bestätigt worden sind. Gewähr für die Richtigkeit der von dem Postdienstleister gemachten Auskünfte (z. B. Zulässigkeit der Versendungsform, Porto o. ä.) übernimmt WOLANSKI nicht.
10. Die WOLANSKI zum Postfertigmachen übersandten Materialien sind frei Haus sowie mit Lieferschein und detaillierter Angabe des Verwendungszwecks sowie zweifelsfreier, Verwechslungen ausschließender Kennzeichnung anzuliefern. Unfreie Sendungen müssen nicht angenommen werden; im Falle der Annahme werden die Kosten mit einem Aufschlag von 10 % an den Kunden weiterberechnet. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall erfolgt eine Rückführung auf Kosten des Kunden, der im Übrigen generell bei WOLANSKI anfallende Entsorgungskosten zu tragen hat.
11. Für die Versicherung (Feuer, Wasser usw.) des zur Verarbeitung bzw. Aufbewahrung übergebenen Materials (Drucksachen, Prospekte u. a.) hat der Kunde selbst zu sorgen. Eine Haftung für Untergang, Beschädigung sowie für etwaige Folgeschäden wird nicht übernommen. Dies gilt auch für die vom Kunden zur Verwaltung und Verarbeitung übergebenen Adressen, die jedoch entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz verwahrt werden.
12. Bei der Anlieferung von Materialien im Auftrag des Kunden zur Weiterverarbeitung ist WOLANSKI nicht verpflichtet, dieses auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Geeignetheit und Richtigkeit von Gewicht und Format zu überprüfen. Bei etwa später sich bei der Weiterverarbeitung ergebenden Differenzen können Ansprüche deshalb nicht gegen WOLANSKI erhoben werden. WOLANSKI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine solche Bearbeitung des Fremdmaterials vorzunehmen, dass die vorgesehene Weiterverarbeitung möglich wird; hierdurch entstehender Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.
13. Für WOLANSKI besteht keine Pflicht, den Kunden über eine eventuelle Verzögerung bei der Auftragserledigung zu unterrichten. Gerät WOLANSKI mit der Lieferung oder Verarbeitung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht WOLANSKI Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Krieg, Brennstoff- und Rohstoffmangel, Streik o. ä., berechtigen WOLANSKI zu Teillieferungen, zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.